In Niedersachsen sind mal wieder die Ferien ausgebrochen. Für viele geht es nun in den Urlaub. An die See oder in die Berge meist über die Autobahn. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher an Ihr Ziel kommen.
Was ist zu tun, wenn Blaulicht im Rückspiegel auftaucht und man Martinshorn hört ?
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, was bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Orientieren sie sich: Woher kommt das Signal ? In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge ? Wie viele Fahrzeuge sind es ? Möglicherweise folgen weitere Fahrzeuge !
- Bei einer einspurigen Fahrbahn fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den Straßenrand
- Wenn sich das Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe mit Ihnen befindet, verringern Sie bitte Ihr Tempo, damit das Einsatzfahrzeug einscheren kann
- Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und notfalls anhalten
- Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn dies der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten
- Starten sie vor Unfallstellen keine „wilden Wendemanöver“, den anfahrenden Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert werden
Das Verhalten auf einer Autobahn ist genauso wichtig, wie im Stadtverkehr. Auch hier haben wir Ihnen verschiedene Tipps zusammengestellt.
- auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden.
- Bei einer dreispurigen Autobahn ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen
- Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann
- Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren
- Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge
- Standspur freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben. Auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren, wird (noch) mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet. Die Vorschriften gelten ebenso für Motorradfahrer
Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern